Artikel zum Thema: § 109a EStG
Mai 2026
Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG
Die Mitteilungspflicht (Meldepflicht) gem. § 109a EStG hat jedes Jahr elektronisch bis Ende Februar zu erfolgen und verpflichtet zur Mitteilung bestimmter Daten von natürlichen Personen,...
Februar 2026
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2026
Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2025 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche...
Januar 2026
Steuertermine
Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.