Betriebswirtschaftliche Beratung

Mehrwert

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte, kreative Zukunftskonzepte, die auf Ihre individuelle Unternehmenssituation und persönlichen Ziele abgestimmt sind. Wir begleiten Sie mit einer professionellen betriebswirtschaftlichen Beratung in allen Phasen der Unternehmensentwicklung – von der Existenzgründung über die Expansion bis hin zur Nachfolgeregelung.  Externe Berater, die Ihr Unternehmen unvoreingenommen und objektiv betrachten, liefern oft wichtige Impulse für den Unternehmenserfolg – so schaffen wir echten Mehrwert für Sie.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

Unternehmensgründung und Wahl der richtigen Rechtsform

Unternehmensgründung und Wahl der richtigen Rechtsform

„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“
Albert Einstein

Die gute Geschäftsidee ist das eine – die Überwindung von bürokratischen Hürden sowie die Berücksichtigung der zahlreichen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte das andere. Von entscheidender Bedeutung ist die Wahl der richtigen Rechtsform.  Eng mit dieser Entscheidung sind sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verwoben.

Nehmen Sie als Gründer unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch, bevor Unwissenheit unnötigerweise zu fatalen Fehlern führt. Sprechen Sie mit uns über Ihre Chancen und Möglichkeiten – eine erfolgreiche Gründung braucht eine solide Basis.

Unser Leistungsangebot

  • Ihr Businessplan wird mit Ihnen analysiert, entsprechend aufgearbeitet und eventuell neu strukturiert.
  • Fragen, Chancen, Risiken und Strategien, die sich aus Ihrer Existenzgründung ergeben können, werden besprochen.
  • Wir beraten Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform.
  • Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir die bestmögliche Finanzierungsstruktur und begleiten Sie gegebenenfalls auch zu den Bankgesprächen.
  • Wir informieren Sie über mögliche Förderungen.

Umgründungen

Umgründungen

Unternehmen sind dynamische Gebilde. Ihre Strukturen sollten sich immer den momentanen Erfordernissen anpassen, um lukrativ und zukunftsorientiert zu funktionieren. Der Wechsel in eine geeignete Rechtsform ist Teil einer gesunden Unter­nehmens­entwicklung. Nicht nur die Unter­nehmens­entwicklung kann ein Grund für eine Umgründung sein, sondern auch eine veränderte Gesetzeslage kann eine Anpassung der Rechtsform notwendig machen.

Steuerbegünstigung 

Umgründungen werden steuerlich begünstigt. Der wesentliche Vorteil besteht darin, dass es bei der Übertragung von Vermögen zu keiner Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven kommt.

Gründe für Umgründungen 

Folgende Punkte spielen in der Beraterpraxis die größte Bedeutung für eine Umgründung:

  • Gewinnverwendung
  • Unternehmensgewinne in einer Kapitalgesellschaft werden mit  25 % besteuert. Wird nun der verbleibende Gewinn nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, was wiederum mit 25 % KEST besteuert werden müsste, besteht eine steuerlich günstige Möglichkeit zur Thesaurierung von Gewinnen für geplante Investitionen. 
  • Sozialrechtliche Überlegungen
  • Haftung
  • Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter einer Personengesellschaft mit Ausnahme der Kommanditisten haften für Unternehmerschulden unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft haften nur mit ihrer Kapitaleinlage.
  • Gewerberechtliche Überlegungen
  • Steueroptimierung
  • Vergleicht man bei gegebenem Gewinn beispielsweise die Steuerbelastung eines Einzelunternehmens mit jener einer GmbH und ihres Gesellschafters, so kann die Einzelunternehmervariante, insbesondere durch die derzeit geltenden Begünstigungen z. Bsp. in Form des Gewinnfreibetrages, bei niedrigen Gewinnen Vorteile bieten. Bei sehr hohen Gewinnen geht dieser Vorsprung jedoch verloren. Ergibt eine über mehrere Jahre angestellte Planung der Unternehmensergebnisse, dass die GmbH-Variante gegenüber dem Einzelunternehmen günstiger ist, sollte eine Übertragung des Einzelunternehmens auf eine GmbH mittels Einbringung ins Auge gefasst werden.

Formen der Umgründung

  • Verschmelzung - Die Verschmelzung behandelt den Zusammenschluss von zwei oder mehreren Körperschaften zu einer einzigen Körperschaft.
  • Umwandlung - Eine Kapitalgesellschaft wird auf eine Personengesellschaft oder auf ein Einzelunternehmen umgewandelt.
  • Einbringung - Die Einbringung regelt die Einlage eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft.
  • Zusammenschluss - Ähnlich der Einbringung werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile auf eine andere Gesellschaft übertragen. Im Gegensatz zur Einbringung handelt es sich hierbei zwingend um eine Personengesellschaft.
  • Realteilung - Bei einer Realteilung wird das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf ihre Gesellschafter aufgeteilt.
  • Spaltung - Eine Spaltung liegt vor, wenn eine bestehende Körperschaft in mehrere Körperschaften aufgespaltet wird oder sie einen Teil des Vermögens abspaltet

Unser Leistungsangebot 

Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob die Rechtsform Ihres Unternehmens noch zu Ihren individuellen Zielsetzungen passt, dann kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen an: 

  • Exakte Analyse der Ist-Situation
  • Erklärung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Vorteile einer Umgründung
  • Steueroptimierte Abwicklung und Durchführung der Umgründung
  • Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen
  • Erstellung der erforderlichen Umgründungsbilanzen
  • Bewertung des Umgründungsvermögens

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Haben Sie vorgesorgt für eine Zukunft Ihres Lebenswerkes? Gern wird die Regelung der Unternehmens- oder Ver­mögens­nach­folge weit in die Zukunft verschoben. Man fühlt sich ja noch gesund und leistungsfähig. Doch nur wer frühzeitig plant, kann erfolgreich übertragen.

Hemmungen, die eigene Nachfolge zu regeln, können zu nicht unbeachtlichen Nachteilen führen. Denn es drohen rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Risiken bei einer nicht geregelten oder – noch schlimmer – bei einer fehlerhaften Nachfolgeregelung.

Lösungen für das Thema Nachfolge müssen beiden Seiten gerecht werden. Unternehmer, die übergeben, wollen ihr Lebenswerk, ihre Familie und die Mitarbeiter gesichert sehen. Unternehmer, die übernehmen, wollen einen gesunden Betrieb mit Perspektive. Nachfolge­gestaltungen sind höchst anspruchsvoll für alle Beteiligten - fachlich wie emotional. Die wichtigste Voraussetzung ist deshalb ein persönliches Vertrauens­verhältnis. Zunächst führen wir ein Beratungsgespräch mit den Übergebern. Im weiteren Verlauf werden mit allen relevanten Beteiligten Gespräche geführt, um die wesentlichen Punkte und Anliegen zu klären.

Unser Leistungsangebot 

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen gesamtheitlich bei diesen außer­gewöhn­lichen und meist einmaligen Projekten. Wir bieten Ihnen an: 

  • Analyse der Ist-Situation
  • Erstellen einer Unternehmensbewertung
  • Erarbeiten einer konkreten Umsetzungsstrategie unter Berücksichtigung der rechtlichen, steuerlichen, persönlichen und finanziellen Konsequenzen
  • Unterstützung bei den Verhandlungen bis hin zum Vertragsabschluss.

Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung

Sie stehen vor der Hereinnahme eines Investors in Ihr Unternehmen um ihre weitere Expansion zu finanzieren oder neues Know-How an Bord zu holen. Sie wollen Ihr Lebenswerk an die nächste Generation weitergeben. Sie planen einen Unternehmenskauf oder es steht eine Umgründung an. Es gibt zahlreiche Anlässe die es notwendig machen, den verkehrsüblichen Wert eines Unternehmens oder einer Beteiligung zu ermitteln.

Methoden der Unternehmensbewertung

Für die Unternehmensbewertung gibt es kein allgemein gültiges Verfahren, mit dessen Hilfe sich der Wert eines Unternehmens eindeutig bestimmen lässt. Während der Marktpreis beim börsen­notierten Unternehmen durch Multiplikation des Aktienkurses mit der Anzahl der Aktien ermittelt werden kann, gestaltet sich das bei inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen ungleich schwieriger. Im Endeffekt sind aber alle Bewertungsverfahren nur ein Versuch, ein komplexes Gebilde wie ein Unternehmen mit den darin arbeitenden Menschen und  Umweltbezügen in Euro und Cent abzubilden. Man kann aber grob zwischen drei Methoden der Unternehmensbewertung und deren Kombination unterscheiden, wobei die Ertragswertmethode und die DCF-Methode von überragender Bedeutung sind.

Ertragswertmethode

Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert auf Basis der zukünftigen Einnahmenüberschüsse ermittelt. Entscheidend ist, welche Erträge das Unternehmen in den nächsten Jahren erwirtschaften kann, um somit den investierten Kaufpreis mittelfristig abzudecken. Die Ertragskraft und damit die Kapital­dienstfähig­keit sind bei einer Unter­nehmens­nachfolge von wesentlicher Bedeutung. Der Nachfolger muss aus den erwirtschafteten Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch Zins- und Tilgungszahlungen aus der Kaufpreisfinanzierung leisten.

Das Ertragswertverfahren ermittelt nun den Unte­rnehmens­wert durch die Kapitalisierung (Abzinsung) der zukünftigen Erträge. Die Höhe des Kapitalisierungs­zins­satzes spielt dabei eine entscheidende Bedeutung. Dieser besteht in der Regel aus zwei Komponenten; einem Basiszinssatz, der die Verzinsung einer alternativen Kapitalanlage z. Bsp. in sicheren Staats­anleihen darstellt  und einem Risikozuschlag für das interne und externe unternehmerische Risiko.

Discounted-Cash-Flow Methode

Das Bewertungsprinzip der DCF-Methode ist grundsätzlich dasselbe wie das Ertragswertverfahren.  Im Unterschied zum Ertragswertfahren wird aber bei der DCF-Methode der zukünftige Cash-Flow als Basis herangezogen und diskontiert. Der Cash-Flow zeigt an, welcher eigenerwirtschaftete Betrag im Unternehmen für Investitionen, Kredittilgungen, Ausschüttungen usw. zur Verfügung stehen wird.

Substanzwertverfahren

Die Substanzwertmethode wird nur in Ausnahmesituationen herangezogen. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn im Unternehmen ein hohes Anlagevermögen vorhanden ist und immaterielle Wirtschaftsgüter und Firmenwerte von untergeordneter Bedeutung sind. Bei diesem Verfahren wird die Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögens­gegen­stände abzüglich der Schulden ermittelt. Der Wert des Unternehmens errechnet sich danach, was ein Käufer für die Reproduktion des vorhandenen Unternehmens ausgeben müsste.

Unser Leistungsangebot

Wir erstellen für Sie eine Unternehmensbewertung gemäß dem Fachgutachten KFS/BW 1 des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Sanierungsberatung und Hilfestellung im Insolvenzverfahren von KMUs

Sanierungsberatung und Hilfestellung im Insolvenzverfahren von KMUs

Die Zeiten für Unternehmen werden nicht leichter. Schneller als man denkt klopft die Krise an die eigene Tür. Schon bei den ersten Zeichen heißt es handeln. Dabei sollte eine Krise immer als ganz normal im Lebenszyklus eines Unternehmens betrachtet werden. Selbst die erfolgreichsten und namhaftesten Unternehmen haben bereits Restrukturierungen und Sanierungen durchlebt und standen danach nicht selten besser da als je zuvor. Wichtig ist es, zu erkennen, wie es zur Krise kam und was zu tun ist, um dies zukünftig zu vermeiden.

Krise als Chance nutzen 

Nutzen Sie die Krise zur ehrlichen und schonungslosen Bestandsaufnahme. Der weitsichtige Unternehmer zeichnet sich in der Krise vor allem dadurch aus, dass er die Schieflage eingesteht und sich externen Sachverstand ins Haus holt. Um Ihr Unternehmen wieder in ein ruhiges Fahrwasser zu führen, bedarf es eines gut durchdachten Sanierungs- und Umsetzungskonzeptes. Wir helfen Ihnen gerne!

Unser Leistungsangebot

  • Analyse des Unternehmens
  • Krisenursachenanalyse
  • Lagebeurteilung
  • Maßnahmen zur Sanierung
  • Planungsrechnungen
  • Erstellung und Prüfung von Sanierungskonzepten

Finanzierungsberatung

Finanzierungsberatung

Es geht bei einer Finanzierung nicht allein um den Zins oder darum ob man sie überhaupt bekommt. Wichtig sind vielmehr Themen wie Strukturierung des Fremdkapitals, Laufzeiten, Liquiditätsbelastung oder Sicherheiten. Sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten zur optimalen Finanzierung.

Unser Leistungsangebot

  • Bei einem Erstgespräch besprechen wir die Ist-Situation und sammeln sämtliche relevanten Daten.
  • Ihre Ist-Situation wird im Anschluss analysiert.
  • Zusammen mit Ihnen werden Vorschläge für mögliche Finanzierungswege und /oder die Optimierung bestehender Finanzierungen besprochen.
  • Gerne begleiten wir Sie auch zu den anstehenden Bankgesprächen.

Leasing oder Kauf

Leasing oder Kauf

Vom kleinen Pizzaservicelieferanten über einen Tischlereibetrieb bis hin zum Großkonzern – wer in der Wirtschaft tätig ist, ist auf Fahrzeuge angewiesen. Unternehmer stehen dabei vor der Frage: Kauf oder Leasing? Eine nicht unerhebliche Entscheidung, wenn man bedenkt, dass der Fuhrpark und seine Verwaltung hohe Kosten verursachen. 

Vor- und Nachteile 

Die grundsätzlichen Vor- und Nachteile der beiden Finanzierungsvarianten liegen auf der Hand. Wer kauft, erwirbt Eigentum und unterliegt keinerlei Verfügungsbeschränkungen bei Entscheidungen zu Nutzungsdauer, gefahrenen Kilometern oder Wahl der Versicherungsform. Allerdings wird durch den Kapitalaufwand die Liquidität des Unternehmens belastet, und Abschreibungen sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu tätigen. Leasing wiederum ermöglicht Investitionen ohne Einsatz von Eigenkapital und wirkt bilanzneutral. Weder der Leasinggegenstand noch die zur Finanzierung benötigten Fremdmittel scheinen in der Bilanz auf. Dies gilt in jedem Fall beim Operating-Leasing; beim Finanzierungsleasing müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Unser Leistungsangebot 

Ein Finanzierungsrechner alleine reicht oftmals nicht aus, um die richtige Wahl zwischen Kauf und Leasing zu treffen. Es sind noch etliche andere Faktoren wie z. Bsp. der Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsauflösung  zu beachten – wir beraten Sie gerne.